Wie berichtet, hat Amazon eBooks von den Kindle-Lese-Geräten gelöscht, ohne deren Besitzer vorab um Erlaubnis zu bitten oder auch nur darüber zu informieren.
Prompt wurde Amazon daraufhin von zwei Benutzern verklagt. Einer hatte bei der Löschaktion auch seine Notizen für eine Schularbeit verloren.
Bild: Amazon
In einem aussergerichtlichen Deal, der noch vom Gericht abgesegnet werden muss, will Amazon den beiden Geschädigten $150’000 bezahlen sowie in Zukunft auf solche Löschaktionen verzichten, ausser – aber lesen Sie doch selbst:
Amazon will not remotely delete or modify such Works from Devices purchased and being used in the United States unless (a) the user consents to such deletion or modification; (b) the user requests a refund for the Work or otherwise fails to pay for the Work (e.g., if a credit or debit card issuer declines to remit payment); (c) a judicial or regulatory order requires such deletion or modification; or (d) deletion or modification is reasonably necessary to protect the consumer or the operation of a Device or network through which the Device communicates (e.g., to remove harmful code embedded within a copy of a Work downloaded to a Device).
[Auszug aus der Einigung]
Das heisst, geändert hat sich gar nichts – speziell auch wie im vorliegenden Falle, wenn eBooks unrechtmässig veröffentlicht worden sind, oder eben etwas gar schwammmig “zum Schutz des Konsumenten oder des Gerätes”, wird Amazon auch weiterhin in die Geräte eingreifen, resp. auf einen Besuch in der eBibliothek der Besitzer vorbeischauen.
Fazit: Amazon hat die Klage vom Hals, die Kanzlei der Kläger will ihren Anteil für wohltätige Zwecke spenden, aber eBooks, die Sie bei Amazon kaufen, gehören weiterhin nicht wirklich Ihnen.
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